top of page

Inklusion und der mysteriöse Elternwille

Ein Kommentar zum Streitgespräch zwischen Frau Brigitte Schumann und Herrn Felten.

IMG_1897.jpg

Daniel Roesch

 m Abend des 20. 11. 2018 wurde zu einem Streitgespräch zum Thema der Inklusion eingeladen, das Schule Neu Denken e.V. mit veranstaltet hatte.

 

Als Kontrahenten standen sich Frau Dr. Schumann Bildungsjournalistin und der ehemalige Gymnasiallehrer Michael Felten gegenüber. Beide waren lange Zeit als Gymnasiallehrer/in tätig und haben Bücher zur Inklusion geschrieben. Hier enden aber scheinbar schon ihre Gemeinsamkeiten. Brigitte Schumann fordert im Zuge der Inklusion ein Auslaufen des Förderschulsystems und plädiert in diesem Kontext für die eine Schule für Alle. Michael Felten hingegen hält am gegenwärtigen Schulsystem fest und ist überzeugt, dass durch die Auflösung des Förderschulsystems viele Kinder auf der Strecke bleiben.

Das Streitgespräch war spannend und durch den Austausch gegenteiliger Argumente auch lehrreich. Es war ein Abend an dem Inklusionsbefürwortung und Inklusionskritik jenseits parteipolitischer Orientierung schonungslos aufeinander trafen. Anders als bei üblichen Podiumsdiskussionen ging es diesmal nicht um das Primat eines Konsens. Es war kein Abend, an dem man mit seinen Freunden oder Liebsten hingeht, um am Ende sagen zu können ja, es ist halt ein kompliziertes Thema, aber irgendwie waren sich im Kern ja alle doch einig, sodass man ruhigen Gewissens in den Schlaf fallen konnte.

Das Streitgespräch war kein Wohlfühlabend mit lehrreichem Input, sondern ein Abend der Erkenntnis. Erkenntnis darüber, wie verfahren die gesellschaftliche Debatte bzgl. der Inklusion ist, aber auch ein Lehrstück zur unserer gesamtgesellschaftlichen Debattenkultur. Es ging an diesem Abend auch nicht um die Analyse eines Problems und dessen Lösung, sondern um das Verteidigen der eigenen Position, welche auch zu Beginn des Gespräches noch einmal dargelegt wurde. Es war wie ein intellektueller Boxkampf, in dem es anders als bei parteipolitischen Debatten zwar keine Tiefschläge in Form persönlichen Diffamierungen gab, in dem mitunter aber auch nicht immer sauber gekämpft wurde.

Herr Felten überzog seine Redezeit zur Vorstellung seiner Position merklich und nutzte sie für einen kurzen Vortrag mit vorbereiteter Präsentation. Als ehemaliger Gymnasiallehrer hat er seine Hausaufgaben gemacht und inhaltlich war es ein guter Einstieg in die Thematik, da er dem Publikum den Unterschied zwischen Exklusion, Integration und Inklusion erklärte. Die Differenzierung schien vielversprechend und auch für das Gespräch förderlich, weshalb man ihm wohl trotz Überziehung der Redezeit gewähren ließ. Es wurde jedoch verkannt, dass Herr Felten eben nicht in Erfüllung eines objektiven Lehrauftrages handelte, sondern sich in erster Linie eine Argumentationsgrundlage zurechtlegen wollte. Herr Felten präsentierte seine eigene Interpretation der UN-Behindertenrechtskonvention, ohne sich jedoch an einer juristischen Methodik zu orientieren und ließ Teile des Wortlautes einfach unberücksichtigt. So monierte Herr Felten beispielsweise, dass in der Konvention ja überhaupt nicht vom Förderschulsystem die Rede sei und konstruierte daraus den Umkehrschluss, dass man deshalb die Konvention auch dahingehend auslegen könne, dass Förderschulsystem zu erhalten. Diese Art der Argumentation ist zwar durchaus zulässig, verkennt jedoch den Entstehungsprozess der Konvention. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist auf internationaler Ebene zwischen einer Vielzahl von Staaten ausgehandelt worden. Die Tatsache, dass auf internationaler Ebene nicht ausdrücklich das deutsche Förderschulsystem erörtert und als „Deutscher Sonderfall" in der Konvention berücksichtigt wurde, erklärt sich eigentlich von selbst. Aus dem Fehlen dieser Regelung nun aber einen vermeintlich versteckten Regelungswillen zur Erhaltung des deutschen Förderschulsystems abzuleiten, ist nicht haltbar.

 

Der mysteriöse Elternwille

Ein beliebtes Argument der Inklusionskritiker ist zu dem das Erziehungsrecht der Eltern, welches auch Herr Felten anführte, um seine Thesen zur rechtlichen Auslegung der Konvention zu untermauern.

 

Das Erziehungsrecht der Eltern ist jedoch rechtlich, sachlich und auch aus einer moralischen Perspektive höchst problematisch und sollte nicht gegen die schulische Inklusion ins Feld geführt werden. Sachlich ließe sich mit dem Erziehungsrecht der Eltern nur gegen die schulische Inklusion argumentieren, wenn es überhaupt so etwas wie einen generellen Elternwillen gäbe, der sich gegen die Inklusion ausspräche. Das Erziehungsrecht der Eltern ist jedoch ein Grundrecht und damit ein individuelles Abwehrrecht gegen den Staat. Historisch dient dieses Recht eben nicht dem Schutz vor Inklusion oder dem Erhalt etablierter Schulstrukturen, sondern als Gegengewicht zum staatlichen Bildungsauftrag und der allgemeinen Schulpflicht die, wie uns die Geschichte lehrte, auch für politische Agitation missbraucht werden kann.

Unter der Prämisse, dass der individuelle Elternwille und der staatliche Bildungsauftrag jeweils das Kindeswohl im Blick haben, soll im Konfliktfall das Ineinklangbringen der widerstreitenden Interessen zwischen Eltern und Staat zu einem Ergebnis führen, das dem individuellen Wohl des Kindes am ehesten gerecht werden soll.

Dieses individuelle Abwehrrecht gegen den Staat mit seiner Historie nun gegen eine, wie unterstellt wird, ausufernde Auslegung eines Menschenrechts auf Teilhabe anzuführen, hat schon einen ziemlich faden Beigeschmack.

Mag das Erziehungsrecht nach historischer und teleologischer Auslegung für eine generelle Inklusionskritik unbrauchbar und auch fragwürdig sein, so gilt dies eben aber nicht unbedingt für Einzelfälle, die in ihrer Vielzahl ein generelles Problem darstellen und die Inklusionpolitik in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen massiv in Frage stellen lässt.

Die Einzelfallproblematik


Diese Einzelfallproblematik wird von Herrn Felten zu recht aufgegriffen, um die gegenwärtige Umsetzung der schulischen Inklusion zu kritisieren.
 

Bedauerlicherweise geht Frau Schumann auf diese Einzelfälle, die in ihrer Vielzahl durchaus ein generelles Problem darstellen und die gegenwärtige Inklusionspolitik anzweifeln lässt, nicht oder nur ungenügend ein.

Frau Schumann verharrte während des gesamten Streitgespräches auf einer Argumentationsebene, welche die Inklusion als Menschenrecht im Blick hat und versuchte es im Grundsatz zu verteidigen, ohne jedoch ausdrücklich zu betonen, dass Sie mit der gegenwärtigen Inklusionspoltiik ebenfalls nicht einverstanden ist. Dies scheint zwar vereinzelt in ihrer Argumentation durch, hätte jedoch mit mehr Vehemenz klargestellt werden sollen. So bot sie Herr Felten jedoch eine große Angriffsfläche, was ihm dazu verleitete die Inklusion im Grundsatz in Frage zu stellen, um seine durchaus berechtigte Kritik an der Umsetzung der schulischen Inklusion zu untermauern, wodurch jedoch ein Zerrbild entstand.

Durch die verschiedenen Argumentationsebenen der Kontrahenten entstand der Eindruck, als wäre das Menschenrecht auf Inklusion, wie es in der UN-BRK ausgestaltet wurde, eine realitätsferne und eher symbolpolitische Utopie, sodass man deren Regelungsgehalt eigentlich nicht ernst nehmen brauche. Dieser Trugschluss lässt sich jedoch bereits auflösen, wenn man sich mit der Konvention und deren Regelungen in Gänze befasst.

"Das Recht auf inklusive (Schul-)Bildung wird von der UN- BRK nur grundsätzlich, das bedeutet nicht in jedem Einzelfall, vorbehaltlos gewährleistet. Völkerrechts- bzw. systemimmanente Einschränkungen bzw. Grenzen dürften sich im Einzelfall zunächst einmal aus den Rechten des Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie aus den Rechten Dritter, insbesondere der Mitschüler, ergeben. Die Regelung des Art. 7 Abs. 2 UN-BRK stellt ausdrücklich klar, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt ist, den es vorrangig zu berücksichtigen gilt.“

Aus dem Regelungsgehalt der Konvention geht unzweifelhaft hervor, dass die Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Inklusion immer stets das individuelle Kindeswohl und damit auch dem jeweiligen Einzelfall berücksichtigen müssen.

Inklusion mit der Brechstange

Die "Inklusion mit der Brechstange“, die primär auf die Abschaffung der Förderschulen abzielte und sich damit lediglich in der Überwindung der räumlichen Trennung erschöpfte, geht aus der Konvention nicht hervor. Der Widerstand und die Kritik an den bisherigen Inklusionsversuchen in Deutschland ist daher durchaus verständlich und der Unmut vieler betroffener Eltern und Lehrer und Lehrerinnen auch nachvollziehbar. Das Problem an der aktuellen Inklusionsdebatte besteht jedoch darin, dass letztlich immer nur über den Erhalt oder die Abschaffung der Förderschulen gesprochen wird und die Inklusionsbefürworter der politischen Parteien in der Vergangenheit nicht willens oder fähig waren, aufzuzeigen, wie die Inklusion in das Regelschulsystem denn gelingen solle.

Hierfür bedürfte es nämlich eines generellen Umdenkens des Lern- und Unterrichtskonzeptes des gesamten Schulsystems selbst, das eine individuelle Förderung eines jeden einzelnen Kindes auch unabhängig eines möglichen Förderbedarfs zum Ziel hat. Herr Felten hat insofern also gar nicht Unrecht und ist zumindest in seiner Argumentation konsequent, wenn er die Abschaffung der Förderschulen für schädlich hält, sofern er an der aktuellen Form des klassischen Schulunterrichts festhalten möchte, wie es auch die reformunwillige und mutlose Vorgängerregierung aus NRW bedauerlicherweise getan hat.

Frau Schumann, welche Inklusion als gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozess bezeichnete, wird wohl wissen, dass die Umsetzung der Inklusion eben nur auch durch eine Reform des Unterrichtskonzeptes möglich ist.
Leider kam sie erst in ihrem Schlussplädoyer darauf zu sprechen, dass Schule eben im Ganzen neu gedacht werden müsse. Es war wirklich schade, dass kein Essener Politikvertreter es für nötig befunden hatte, im Auditorium Platz zu nehmen. Denn im Gegensatz zu parteipolitischen Debatten über die schulische Inklusion, war die Argumentation der Streitparteien an diesem Abend zwar auch kontrovers, aber zumindest in sich schlüssig und vor allem ehrlich.
Entweder man fordert wie Frau Schumann im Zuge der Inklusion als gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozess eine Schule für Alle und ist hierfür bereit Schule von Grund auf neu zu konzipieren und zu reformieren oder man hält wie Herr Felten am klassischen Unterrichtsmodell und dem Regelschulsystem fest.

Eine Inklusionspolitik, welche nur die Förderschulen als Inklusionhindernis betrachtet und verkennt, dass Förderschulen lediglich das Symptom eines veralteten und reduzierten Leistungsverständnisses im gesamten Schulsystem sind, wird immer zum Scheitern verurteilt sein. Eine gutdurchdachte Inklusionspolitik sollte nicht zuerst darüber sprechen, die Förderschulen abzuschaffen und dabei die Schwächen des Regelschulsystems ausblenden, sondern

sich zum Ziel setzen, die Regelschulen derart zu reformieren, dass Förderschulen in ihrer gegenwärtigen Gestalt als ein Sondersystem in Gänze überflüssig werden.

A

Ein Kommentar von Daniel Roesch

 

Veröffentlich am 19. Dezember 2018

bottom of page