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Ausstellen einer Spendenquittung

Steuerrechtliche Informationen
Zuwendung in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen können gemäß § 10b EStG von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Bei Schule Neu Denken e.V. handelt es sich um eine gemeinnützige Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, sodass wir gemäß § 50 Abs. 1 EstDV berechtigt sind, Ihnen für ihre Zuwendung eine Zuwendungsbestätigung in Form einer Spendenquittung auszustellen, welche Sie bei ihrer Steuererklärung mit einreichen können. Füllen Sie einfach das folgende Formular aus und wir senden Ihnen die entsprechende Quittung nach Eingang ihrer Spende auf unser Konto postalisch zu.
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